Bedingte Freiheitsstrafe für Fahrt mit 106 km/h innerorts
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Aargauer Autolenkers abgewiesen, der innerorts mit 106 km/h geblitzt wurde, als er einen anderen Wagen überholte. Der Automobilist beteuerte, er sei von einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h ausgegangen. (Urteil 6B_668/2020)
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