Jusletter

Kurzarbeitsentschädigung für Mitarbeitende auf Abruf

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Medienmitteilungen
  • Rechtsgebiete: Sozialversicherungsrecht, Arbeitslosenversicherung
  • Zitiervorschlag: Jurius, Kurzarbeitsentschädigung für Mitarbeitende auf Abruf, in: Jusletter 2. November 2020
Der Bundesrat hat am 28. Oktober 2020 die Änderung der Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung beschlossen. Mit der Änderung wird Mitarbeitenden auf Abruf in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung gewährt. Die Änderung tritt rückwirkend ab 1. September 2020 in Kraft.

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