Le placement provisionnel du réquerant n’a pas violé la Convention
EGMR – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass eine vorsorgliche Schutzmassnahme, die vom Jugendanwalt gegen den Antragsteller angeordnet wurde, nicht gegen Artikel 5 § 1 (Recht auf Freiheit und Sicherheit) der Europäischen Menschenrechtskonvention verstösst. (affaire Reist c. Suisse 39246/15) (nl)
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