Jusletter

Ausländische Bussen sind im Ausnahmefall ab 2022 abzugsfähig

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Medienmitteilungen
  • Rechtsgebiete: Steuerstrafrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Ausländische Bussen sind im Ausnahmefall ab 2022 abzugsfähig, in: Jusletter 16. November 2020
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. November 2020 das Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen per 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt.

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