Internationaler automatischer Informationsaustausch in Steuersachen
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. November 2020 die Änderung der Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAV) gutgeheissen und zusammen mit der Änderung des Bundesgesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG) auf den 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt.
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