Verhältnismässigkeitsprinzip bei vorläufigen Aufnahmen beachten
BVGer – Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat bei der Aufhebung von vorläufigen Aufnahmen das Verhältnismässigkeitsprinzip zu beachten. Zu diesem Schluss ist das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil gelangt. (Urteil E-3822/2019)
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