Jusletter

Verhältnismässigkeitsprinzip bei vorläufigen Aufnahmen beachten

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
  • Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Verhältnismässigkeitsprinzip bei vorläufigen Aufnahmen beachten, in: Jusletter 16. November 2020
BVGer – Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat bei der Aufhebung von vorläufigen Aufnahmen das Verhältnismässigkeitsprinzip zu beachten. Zu diesem Schluss ist das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil gelangt. (Urteil E-3822/2019)

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