Jusletter

Verlängerung der Übergangsmassnahmen zugunsten der Medien

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Medienmitteilungen
  • Rechtsgebiete: Medienrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Verlängerung der Übergangsmassnahmen zugunsten der Medien, in: Jusletter 16. November 2020
Die Übergangsmassnahmen zugunsten der Printmedien im Zusammenhang mit dem Coronavirus werden vorerst bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Ausserdem übernimmt der Bund für weitere Monate die Kosten der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, die den elektronischen Medien in Rechnung gestellt werden. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 11. November 2020 entschieden. Damit profitieren die abonnierten Tages- und Wochenzeitungen sowie elektronische Medien mit einem Abonnement von Keystone-SDA weiterhin von einer zusätzlichen finanziellen Unterstützung.

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