Bundesrat setzt die ATSG-Revision in Kraft
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 18. November 2020 beschlossen, die Revision des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts und die dazugehörigen Verordnungsbestimmungen auf den 1. Januar 2021 in Kraft zu setzen. Schwerpunkt der Verordnungsanpassungen sind Bestimmungen zum elektronischen Datenaustausch bei der Durchführung von internationalen Sozialversicherungsabkommen.
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