Jusletter

Krebs bei früherem AKW-Mitarbeiter ist keine Berufskrankheit

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Sozialversicherungsrecht, Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
  • Zitiervorschlag: Jurius, Krebs bei früherem AKW-Mitarbeiter ist keine Berufskrankheit, in: Jusletter 23. November 2020
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines früheren Angestellten der Atomkraftwerke Leibstadt und Mühleberg abgewiesen, bei dem ein Harnblasen- und Prostatakarzinom diagnostiziert wurden. Die Suva hatte Leistungen aufgrund einer Berufskrankheit abgelehnt, wogegen der Erkrankte gerichtlich vorging. (Urteil 8C_570/2020)

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