Krebs bei früherem AKW-Mitarbeiter ist keine Berufskrankheit
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines früheren Angestellten der Atomkraftwerke Leibstadt und Mühleberg abgewiesen, bei dem ein Harnblasen- und Prostatakarzinom diagnostiziert wurden. Die Suva hatte Leistungen aufgrund einer Berufskrankheit abgelehnt, wogegen der Erkrankte gerichtlich vorging. (Urteil 8C_570/2020)
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