Mutter verliert IV-Rente trotz neuer Berechnungsmethode
BGer – Auf der Basis des 2018 in Kraft getretenen Berechnungsmodells für den Anspruch auf eine IV-Rente wurde bei einer Luzernerin nach der Geburt ihres Sohnes eine bisher ganze Rente eingestellt. Dennoch stützt das Bundesgericht die neue Methode bei Teilzeittätigen mit Familienaufgaben und erachtet sie als konform mit übergeordnetem Recht. (Urteil 9C_82/2020)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare