Renvoi d’un homosexuel : la Suisse condamnée à Strasbourg
EGMR – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Schweiz wegen einer Konventionsverletzung verurteilt. Die Schweizer Behörden haben ungenügend abgeklärt, ob ein Gambier bei einer Wegweisung in sein Heimatland wegen seiner Homosexualität gefährdet wäre. (Urteile 889/19 und 43987/16 i. S. B et C c. Suisse)
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