Bearbeitung der Gesuche um Solidaritätsbeiträge
Die Beratende Kommission unterstützt das Bundesamt für Justiz (BJ) bei der Bearbeitung der Gesuche um Solidaritätsbeiträge. Sie wird in eine ständige ausserparlamentarische Kommission umgewandelt. Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnungsänderung an seiner Sitzung vom 18. November 2020 verabschiedet. Diese tritt auf den 1. Januar 2021 in Kraft.
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