Konzernverantwortung: Keine Beschränkung des Kirchen-Engagements
BGer – Das Bundesgericht erlässt keine vorsorglichen Massnahmen gegen das Engagement zahlreicher Kirchgemeinden im Zusammenhang mit der Konzernverantwortungsinitiative. Dies geht aus drei Verfügungen des Bundesgerichts zu Stimmrechtsbeschwerden hervor. (Urteile 1C_627/2020, 1C_631/2020 und 1C_633/2020)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare