SEM missachtet bundesgerichtliche Rechtsprechung
BVGer – Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat einem Franzosen die Aufenthaltsbewilligung allein wegen einer strafrechtlichen Verurteilung nicht verlängert. Das widerspricht den gesetzlichen Grundlagen und der Rechtsprechung des Bundesgerichts. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Entscheid des SEM nun aufgehoben. (Urteil F-5580/2018)
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