Die Schweiz übernimmt neue EU-Bestimmungen für die Zivilluftfahrt
Der Gemischte Luftverkehrsausschuss Schweiz–EU hat gestern die Übernahme verschiedener EU-Erlasse durch die Schweiz beschlossen. Die neuen Bestimmungen betreffen die Pflichten der Luftfahrtunternehmen in Bezug auf die Versicherung von Gepäck und Fracht, die Flug- und Luftsicherheit sowie das Flugverkehrsmanagement. Sie treten am 1. Februar 2021 in Kraft.
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