Änderung in der Forschungs- und Innovationsförderverordnung
Der Bundesrat hat am 11. Dezember 2020 die für das Impulsprogramm «Innovationskraft Schweiz» notwendige Änderung in der Forschungs- und Innovationsförderverordnung per Anfang 2021 in Kraft gesetzt. Sie ist auf zwei Jahre befristet. Die Verordnungsänderung sieht tiefere Eigenleistungen der Unternehmen bei Innovationsprojekten vor.
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