Bauen in ausserordentlichen Zeiten
Eine Analyse des KBOB-Faktenblatts zur Bauausführung in ausserordentlicher Lage gemäss COVID-19-Verordnung 2
Das Coronavirus ist auch auf Schweizer Baustellen eine Herausforderung. Insbesondere die Umsetzung der Hygienevorschriften während der vom Bundesrat erklärten ausserordentlichen Lage stellte Baubeteiligte vor grosse Unsicherheiten. Zur Klärung einiger sich stellenden Rechtsfragen hat die Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) ein Faktenblatt veröffentlicht, worin sie Hinweise in Bezug auf Werkverträge, die unter der SIA-Norm 118 abgeschlossen wurden, liefern will. Der Autor analysiert das Faktenblatt und stellt Ansätze vor, wie die ausserordentliche Lage nach der SIA-Norm 118 zu behandeln sei.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Schliessung der Baustelle durch den Bauherrn
- 1. Rechtslage nach Ziff. 4.1 KBOB-Faktenblatt
- 2. Gläubigerverzug
- 2.1. Im Allgemeinen
- 2.2. Nach der SIA-Norm 118 insbesondere
- 2.3. Rechtsfolgen des Gläubigerverzugs
- 3. Weitere Rechtsfolgen nach der SIA-Norm 118
- 3.1. Anspruch auf Mehrvergütung
- 3.2. Haftung aus Fristüberschreitungen
- 3.3. Erstreckung von Fristen
- 3.4. Gefahrenübergang auf den Bauherrn
- 3.5. Abnahme des Werks
- 4. Beweislast und «Unmöglichkeitserklärung» des Unternehmers
- III. Schliessung der Baustelle durch den Unternehmer
- 1. Rechtslage nach Ziff. 4.2 KBOB-Faktenblatt
- 2. Schuldnerverzug
- 2.1. Im Allgemeinen
- 2.2. Ablieferungsverzug im Besonderen
- 2.3. Herstellungsverzug im Besonderen
- 2.4. Nach der SIA-Norm 118 insbesondere
- IV. Schliessung der Baustelle auf behördliche Anordnung
- 1. Rechtslage nach Ziff. 4.3 KBOB-Faktenblatt
- 2. Ansprüche bei Schliessung infolge objektiver Unmöglichkeit
- 3. Ansprüche bei Schliessung infolge subjektiver Unmöglichkeit
- 4. Ansprüche gegen den Kanton bei ungerechtfertigter Schliessung
- V. Ansprüche aufgrund besonderer Verhältnisse
- 1. Rechtslage nach Ziff. 6.2–6.5 KBOB-Faktenblatt
- 2. Erstreckung von Fristen
- 3. Mehrvergütung aufgrund ausserordentlicher Umstände
- 4. Stilllegung aus marktwirtschaftlichen Gründen
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