Jusletter

Der Fluch der bösen Tat

Anmerkungen zum neuen DLT-Bundesgesetz

  • Autor/Autorin: Michael Kunz
  • Beitragsart: Essay
  • Rechtsgebiete: Kapitalmarktrecht, Bankrecht, Aufsichtsrecht
  • DOI: 10.38023/bd84a89f-5c6a-450f-8a83-240c3dc38116
  • Zitiervorschlag: Michael Kunz, Der Fluch der bösen Tat, in: Jusletter 14. Dezember 2020
Die Entgegennahme von kryptobasierten Vermögenswerten wird gemäss dem neuen Bundesgesetz zur Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register («DLT-Gesetz») zukünftig eine Fintech-Bewilligung gemäss Bankengesetz erfordern. Das DLT-Gesetz klärt mit dieser neuen Regelung zugleich eine der spannendsten regulatorischen Fragen der Blockchain-Ära: Stellt die Aufbewahrung von kryptobasierten Vermögenswerten eine bewilligungspflichtige Entgegennahme von Publikumseinlagen gemäss Bankengesetz dar? Die neue Regelung korrigiert die bisherige Praxis der FINMA, schafft aber neue Probleme.

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