Der Fluch der bösen Tat
Anmerkungen zum neuen DLT-Bundesgesetz
Die Entgegennahme von kryptobasierten Vermögenswerten wird gemäss dem neuen Bundesgesetz zur Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register («DLT-Gesetz») zukünftig eine Fintech-Bewilligung gemäss Bankengesetz erfordern. Das DLT-Gesetz klärt mit dieser neuen Regelung zugleich eine der spannendsten regulatorischen Fragen der Blockchain-Ära: Stellt die Aufbewahrung von kryptobasierten Vermögenswerten eine bewilligungspflichtige Entgegennahme von Publikumseinlagen gemäss Bankengesetz dar? Die neue Regelung korrigiert die bisherige Praxis der FINMA, schafft aber neue Probleme.
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