Islam-Aktion: Thurgauer Polizei begründete Wegweisung mangelhaft
BGer – Die Kantonspolizei Thurgau hat einen Mann ohne ausreichende Begründung aus dem Stadtzentrum von Kreuzlingen weggewiesen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Der Mann wollte mit Passanten über den Islam sprechen und Flugblätter verteilen. (Urteil 1C_515/2019)
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