Keine Auslieferung eines früheren Rektors an Russland
BGer – Der ehemalige Rektor einer russischen Universität wird nicht an Russland ausgeliefert. Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde des Bundesamts für Justiz (BJ) nicht eingetreten. Die russischen Behörden werfen dem Gesuchten Machtmissbrauch vor. (Urteil 1C_456/2020)
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