Obliger une télévision à diffuser une publicité ne viole pas la liberté d’expression
EGMR – Die Verpflichtung des Schweizer Fernsehens zur Ausstrahlung eines Spots des Vereins gegen Tierfabriken (VgT) verstiess nicht gegen das Recht auf freie Meinungsäusserung. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg entschieden. (Urteil 41723/14 i. S. Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft et publisuisse SA c. Suisse)
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