Teilen eines ehrverletzenden fremden Beitrags auf Facebook
BGer – Wer auf Facebook einen fremden, bereits veröffentlichten und ehrverletzenden Beitrag teilt, kann sich nicht auf das «Medienprivileg» berufen, wonach nur der Autor strafrechtlich belangt werden kann. Das Bundesgericht weist die Beschwerde eines Facebook-Nutzers in diesem Punkt ab. (Urteil 6B_440/2019)
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