Jusletter

Uber Portier B.V. übt eine postalische Tätigkeit aus

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Medienmitteilungen
  • Rechtsgebiete: Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht, Postwesen
  • Zitiervorschlag: Jurius, Uber Portier B.V. übt eine postalische Tätigkeit aus, in: Jusletter 11. Januar 2021
Mit ihrem Dienst Uber Eats übt Uber Portier B.V. eine postalische Tätigkeit in Form eines Kurierdienstes im eigenen Namen in der Schweiz aus. Das Unternehmen mit Sitz in Amsterdam ist deshalb meldepflichtig nach dem Postgesetz. Zu diesem Schluss kommt die Eidgenössische Postkommission PostCom in einer Feststellungsverfügung, welche die Behörde an ihrer Sitzung vom 10. Dezember 2020 erlassen hat. Der Entscheid kann mit Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

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