Zulässige Haftbedingungen: Nicht nur die Zellengrösse zählt
BGer – Bei der Überprüfung von Haftbedingungen muss ein Gericht die Gesamtheit der Umstände im Blick haben und darf sich nicht allein auf die Zellenfläche beschränken. Dies hat das Bundesgericht entschieden und die Beschwerde eines Mannes gutgeheissen, der zunächst in Lausanne inhaftiert war. (Urteil 1B_330/2020)
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