FAQ zur Homeoffice-Pflicht
Ab dem 18. Januar 2021 gilt für Arbeitgeber die Verpflichtung, überall dort Homeoffice anzuordnen, wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist. Damit lehnt sich die Logik der Covid-Verordnung an jene des Arbeitsgesetzes an (Art. 6 ArG).
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