Jusletter

Justitias Entschleierung

Das schweizerische Bundesgericht und das deutsche Bundesverfassungsgericht zu Verboten religiöser Symbole für Gerichtspersonal

  • Autor/Autorin: Benedict Vischer
  • Beitragsart: Wissenschaftliche Beiträge
  • Rechtsgebiete: Gedankenfreiheit. Glaubens- und Gewissensfreiheit, Gerichtsorganisation und Verfahrensrecht, Staatsorganisation und Behörden, Kirchen. Religionen
  • DOI: 10.38023/06ac15ce-2c3f-4d2d-ad3e-0a79997e23b9
  • Zitiervorschlag: Benedict Vischer, Justitias Entschleierung, in: Jusletter 18. Januar 2021
In kurzem Abstand sind in der Schweiz und Deutschland höchstrichterliche Urteile zu Verboten religiöser Symbole für gerichtliches Personal ergangen. Die Entscheidungen zeichnen sich ein in anhaltend intensive Auseinandersetzungen, die sich in Europa an der zunehmenden Präsenz islamischer Praktiken entzünden. Oft steht das Kopftuch im Zentrum. Der Beitrag analysiert die zwei Urteile vergleichend und situiert sie in ihrem weiteren zeitgeschichtlichen Kontext. Ein Ausblick diskutiert bevorstehende Herausforderungen, wobei insbesondere auch auf das hängige Bundesgerichtsverfahren zum Genfer Laizitätsgesetz eingegangen wird.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Die beiden Urteile und ihr Kontext
  • 2.1. Bundesgerichtsurteil 2C_546/2018 vom 11. März 2019
  • 2.1.1. Verbotsvorschrift des Basler Gerichtsrats
  • 2.1.2. Bundesgerichtsentscheid
  • 2.2. Bundesverfassungsgerichtsbeschluss 2 BvR 1333/17 vom 14. Januar 2020
  • 2.2.1. Kopftuchverbote für Rechtsreferendarinnen in Hessen und weiteren Bundesländern
  • 2.2.2. Kammerentscheidung zum Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz
  • 2.2.3. Senatsbeschluss zur Hauptsache
  • 3. Die Urteile im Vergleich
  • 3.1. Differenzen der Problemwürdigung
  • 3.1.1. Die Charakteristik des Eingriffs
  • a. Betroffene Grundrechte
  • b. Schwere des Eingriffs
  • 3.1.2. Eingriffsvoraussetzungen
  • a. Gesetzliche Grundlage
  • b. Rechtfertigung des Eingriffs
  • 3.2. Verbindende Probleme der beiden Urteile
  • 3.2.1. Unzureichende Würdigung rezipierter Argumente im Karlsruher Entscheid
  • 3.2.2. Demokratische Gesetzgebung und Minderheitenschutz
  • 4. Unklare Aussichten auf Mon Repos
  • 4.1. Relativierende Einzelfallkontrolle?
  • 4.2. Fortschreitende Ausweitung?
  • 4.3. Schärfung der Problemwürdigung?

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