Jusletter

Zur Durchführung von Gemeindeversammlungen während der Corona-Pandemie

  • Autoren/Autorinnen: Marc Häusler / Alain Sommer
  • Beitragsart: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Politische Rechte
  • DOI: 10.38023/b7e1a526-37ff-48b6-bfad-617d62b623be
  • Zitiervorschlag: Marc Häusler / Alain Sommer, Zur Durchführung von Gemeindeversammlungen während der Corona-Pandemie, in: Jusletter 18. Januar 2021
Die Durchführung von Gemeindeversammlungen in der Corona-Pandemie stellt die Gemeinden vor grosse Herausforderungen. Im vorliegenden Beitrag wird aufgezeigt, welche gesetzlichen Grundlagen die Gemeinden bei der Durchführung von Versammlungen zu beachten haben und wie eine Versammlung unter Berücksichtigung der geltenden Regeln durchgeführt werden kann. Anhand der gesetzlichen Möglichkeiten im Kanton Bern wird zudem ein Alternativmodell zur Gemeindeversammlung vorgestellt sowie der kantonale Beschwerdeweg im Zusammenhang mit Ansetzung und Durchführung von Gemeindeversammlungen aufgezeigt.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • II. Grundrechtliche Bedeutung
  • III. Corona-Massnahmen auf Bundesebene betreffend die Durchführung von Gemeindeversammlungen
  • 1. Allgemeine Vorschriften
  • 2. Schutzkonzept
  • 3. Bedeutung in den Kantonen
  • 4. Corona-konforme Durchführung von Gemeindeversammlungen
  • IV. Alternativen zur Durchführung einer physischen Versammlung anhand des Beispiels des Kantons Bern
  • 1. Allgemeine Vorschriften im Kanton Bern
  • 2. Urnenabstimmungen als alternative Durchführungsform
  • V. Beschwerdemöglichkeit gegen die Durchführung von Gemeindeversammlungen anhand des Beispiels des Kantons Bern
  • 1. Beschwerdemöglichkeit
  • 2. Beschwerderecht und Anfechtungsobjekt
  • 3. Beschwerden gegen Vorbereitungshandlungen
  • 4. Beschwerde gegen den Abstimmungsentscheid
  • 5. Zur Rügepflicht im Speziellen
  • VI. Schlussfazit

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