Bundesgericht verdonnert VBS zu Zahlung für Schiessstand-Sanierung
BGer – Das Eidgenössische Verteidigungsdepartement (VBS) muss über 100’000 Franken an die Sanierung einer Schiessanlage in Rothenthurm SZ beisteuern. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen den Kostenteiler abgelehnt. Das VBS wollte, dass auch die Grundeigentümer zahlen müssen. (Urteil 1C_610/2019)
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