Jusletter

Nocebo als ernstzunehmender Faktor in der Aufklärungsdiskussion

  • Autor/Autorin: Eva Druey Just
  • Beitragsart: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht, Patientenrechte, Persönlichkeitsrechte, Arzthaftung, Haftung für medizinische Handlungen
  • DOI: 10.38023/344847ab-cbea-406f-baaa-c2cedf172c19
  • Zitiervorschlag: Eva Druey Just, Nocebo als ernstzunehmender Faktor in der Aufklärungsdiskussion, in: Jusletter 1. Februar 2021
Medizinische Studien zeigen, dass die blosse Erwartung körperlicher Beschwerden auch deren Ursache sein kann. Dieses als Nocebo-Effekt bezeichnete Phänomen ist ebenso real wie sein Gegenstück, der Placebo-Effekt, wenngleich wesentlich schwächer untersucht und dokumentiert. Für die ärztliche Aufklärung bedeutet es, dass gerade die möglichst vollständige Nennung von Risiken, wie sie von der Rechtsprechung zur Gültigkeit der Einwilligung verlangt wird, Patienten schädigen kann. Die nachfolgende Abhandlung beschäftigt sich mit der Frage, wie mit diesem Dilemma aus rechtlicher Sicht umzugehen ist.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Placebo, Nocebo und andere Phantome
  • 1.1. Die Kraft der Erwartung
  • 1.2. Risiken und Nebenwirkungen der Eingriffsaufklärung
  • 2. Elemente der Rechtspraxis zur Risikoaufklärung
  • 2.1. Zusammenfassung zur Rechtsprechung betreffend die Risikoaufklärung
  • 2.2. Beweislast beim Arzt
  • 3. Dilemma im ärztlichen Alltag
  • 3.1. Nocebo und die ärztliche Pflicht zur umfassenden Interessenwahrung
  • 3.2. Zweifelhafte Anreize
  • 3.3. Abhilfe durch die hypothetische Einwilligung oder das therapeutische Privileg?
  • 4. Mögliche Auswege
  • 4.1. Selbstbestimmung möglichst ohne Nocebo-Effekt
  • 4.2. Überdenken der Anreize aus der Rechtsprechung
  • 4.3. Überdenken der Anreize aus dem Tarifrecht
  • 5. Schlusswort

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.