Handel mit Schweizer Aktien: Anerkennung diverser UK-Handelsplätze
Seit dem 1. Januar 2019 bedürfen ausländische Handelsplätze für den Handel mit Schweizer Beteiligungspapieren einer Anerkennung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA. Massgeblich hierfür ist eine Liste des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD). Das EFD hat diese Liste aktualisiert. In der Folge erhalten nun diverse Handelsplätze im Vereinigten Königreich die FINMA-Anerkennung.
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