Staatsanwaltschaft muss Bergsturz von Bondo weiter untersuchen
BGer – Die Bündner Staatsanwaltschaft muss die Strafuntersuchung nach dem grossen Bergsturz von 2017 in Bondo im Bergell fortführen. Angehörige der acht Opfer des Unglücks hatten vor Bundesgericht Erfolg mit einer Beschwerde. (Urteil 6B_235/2020)
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