Die Verteidigungstätigkeit im Rahmen der notwendigen Verteidigung
Im Rahmen der notwendigen Verteidigung ist der Beizug eines Rechtsbeistands zwingend. Dabei kann es vorkommen, dass die beschuldigte Person sich gegenüber der Verteidigung unkooperativ verhält. Es stellt sich die Frage, wie mit solchen Fällen umzugehen ist und ob die Verteidigungstätigkeit des amtlich bestellten notwendigen Verteidigers lediglich auf die Kontrolle der Rechtmässigkeit der Verfahrenshandlungen und Verfügungen der Strafverfolgungsbehörden reduziert werden kann.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Gesetzliche Grundlagen
- A. Allgemeines
- B. Die Funktion der Verteidigung
- C. Die Arten der Verteidigung
- 1. Die Wahlverteidigung und das Recht auf Selbstverteidigung
- 2. Die notwendige Verteidigung
- 3. Die amtliche Verteidigung
- III. Das Institut der notwendigen Verteidigung
- A. Das öffentliche Interesse an der notwendigen Verteidigung
- 1. Die Suche nach der materiellen Wahrheit und die Sicherstellung der Rechte der beschuldigten Person
- 2. Staatliche Fürsorgepflicht
- B. Zum zwingenden Charakter der notwendigen Verteidigung
- IV. Die notwendige Verteidigung gegen den Willen der beschuldigten Person
- A. Unkooperatives Verhalten der beschuldigten Person mit Bezug auf das Selbstverteidigungsrecht
- B. Unkooperatives Verhalten der beschuldigten Person aus anderen Gründen
- 1. Unterschiedliche Verteidigungsstrategien
- 2. Andere Gründe
- V. Würdigung
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