Durchsetzungshaft nach Verweigerung eines Covid-PCR-Tests
BGer – Die Basler Justiz hat einen Tunesier zu Recht im Hinblick auf eine Ausschaffung in Durchsetzungshaft behalten. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Der Mann weigerte sich, einen Corona-Test zu machen. Weil eine Ausweisung möglich ist, darf der Mann weiter festgehalten werden. (Urteil 2C_35/2021)
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