Jusletter

Genome Editing und kein Ende

Bemerkungen aus Anlass der Vernehmlassung zur Änderung des Gentechnikgesetzes

  • Autor/Autorin: Christoph Errass
  • Beitragsart: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Land- und Forstwirtschaft, Energie- und Umweltrecht, Europarecht
  • DOI: 10.38023/9adf7e79-cad7-4df9-b720-10c870e43bb0
  • Zitiervorschlag: Christoph Errass, Genome Editing und kein Ende, in: Jusletter 22. Februar 2021
Genomeditierungsverfahren (GEV) sind in der Gentechnologie zurzeit tonangebend. Auch der Bundesrat beschäftigt sich in seinem jüngsten Botschaftsentwurf zur Änderung des Gentechnikgesetzes (GTG) damit. Rechtliche Grundlage für deren Regelung bildet die Legaldefinition im GTG. Danach fallen GEV unter das GTG. Da sie eine Nähe zu herkömmlichen Mutageneseverfahren aufweisen, wird u.a. die Bestimmung in Anh. I der FrSV angerufen, wonach solche Verfahren nicht als gentechnische Verfahren gelten. Der Ausschluss von Mutageneseverfahren ist nur soweit zulässig, als sie – wie in der EU – eine «history of safe use» aufweisen, was für die GEV nicht gilt.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • II. Neue Verfahren
  • III. Die rechtliche Regelung
  • 1. Das Gentechnikgesetz
  • 2. Die bundesrätliche Konkretisierung
  • 3. Eine kurze Schweizer Geschichte des Gentechnologierechts
  • 4. Was sagt das EU-Recht?
  • 5. Folgerungen
  • IV. Herausforderungen?
  • V. Schluss

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