Vorläufige Aufnahme für verurteilten IS-Unterstützer
BVGer – Ein im März 2016 wegen Unterstützung einer kriminellen Organisation verurteilter Iraker muss auf Geheiss des Bundesverwaltungsgerichts vorläufig aufgenommen werden. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) verweigerte die Aufnahme, wogegen der Betroffene erfolgreich Beschwerde einlegte. (Urteil F-518/2019)
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