Bundesgericht hebt Baubewilligung für Wärmepumpe in Malters LU auf
BGer – Eine Wärmepumpe muss mindestens zwei Meter Abstand zum Nachbargrundstück haben. Das Bundesgericht hat daher die Beschwerde eines Einwohners von Malters LU gutgeheissen und hebt die entsprechende Baubewilligung auf. (Urteil 1C_389/2019)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare