Jusletter

Kriegsverbrecherprozess: Aussagen dürfen im Netz publiziert werden

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesstrafgericht
  • Rechtsgebiete: Gerichtsorganisation und Verfahrensrecht, Strafprozessrecht, Medienrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Kriegsverbrecherprozess: Aussagen dürfen im Netz publiziert werden, in: Jusletter 1. März 2021
BStGer – Die Genfer Vereinigung Civitas Maxima darf auf ihrer Website Aussagen veröffentlichen, die im Prozess gegen den Liberianer Alieu Kosiah am Bundesstrafgericht gemacht wurden. Die Beschwerdekammer hat ein Verbot der Strafkammer vom Dezember 2020 aufgehoben. (Urteil BB.2020.308)

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