Rückgriff des Privatversicherers gemäss Art. 95c rev. VVG – ab wann?
Am 1. Januar 2022 treten die neuen Bestimmungen des revidierten VVG in Kraft. Das revidierte VVG erhält mit Art. 104 rev. VVG eine eigene Übergangsbestimmung, die sich zur Einführung der neuen Rückgriffsregelung für Privatversicherer (Art. 95c rev. VVG) nicht explizit äussert. Dies wirft die Frage nach der intertemporalen Anwendung des neuen Rückgriffsrechts auf.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Voraussetzungen und Funktionsweise des Rückgriffs nach Art. 95c Abs. 2 rev. VVG
- III. Übergangsrecht
- 1. Die Übergangsbestimmung in Art. 104 rev. VVG
- 2. Allgemeine Bestimmungen des schweizerischen intertemporalen Rechts
- IV. Zusammenfassung
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