Inhaltsverzeichnis
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1. Einleitung
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2. Das Helsana+-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
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2.1. Zusammenfassung des Sachverhalts
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2.2. Zusammenfassung des Urteils
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2.2.1. Grundsätzliche Anwendbarkeit der datenschutzrechtlichen Vorgaben für Private
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2.2.2. Aber: Beschaffung enthält auch Bekanntgabe durch Grundversicherung – Vorgaben für Bundesorgane gleichwohl massgebend
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2.2.3. Einwilligung wird freiwillig erteilt – allerdings ohne hinreichende Information und nicht schriftlich im Einzelfall
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2.2.4. Verletzung des Rechtmässigkeitsgrundsatzes nur bei Verstoss gegen Norm mit Persönlichkeitsrelevanz
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3. Ausgewählte Themen und Kritikpunkte
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3.1. Wann gelten welche datenschutzrechtlichen Vorgaben für Bundesorgane?
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3.2. Legalitätsprinzip und Verhältnis zwischen DSG und KVG
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3.3. Anforderungen an eine wirksame Einwilligung und hinreichende Information
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3.3.1. Freiwilligkeit der Einwilligung
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3.3.2. Einwilligung «im Einzelfall»
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3.3.3. Einwilligung «nach angemessener Information»
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a. Zweck und Verhältnis zum Transparenzgrundsatz sowie der Informationspflicht
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b. Beurteilungsmassstäbe
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i. Verhältnismässigkeitsmassstab
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ii. Massstab von Treu und Glauben und Zumutbarkeit der Kenntnisnahme
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iii. Ungewöhnlichkeitsregel
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c. Inhalt der Information
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i. Bearbeitungszweck
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ii. Datenkategorie und Verknüpfung mit Bearbeitungszweck
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iii. Empfänger von Daten und «personelle» Reichweite der Einwilligung
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d. Form der Information
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e. Anwendung der Grundsätze zur «informierten» Einwilligung «im Einzelfall» auf den Helsana+-Sachverhalt
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3.3.4. Exkurs: Ausdrücklichkeit der Einwilligung
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3.3.5. Einwilligungserklärung und «überschiessende» Einwilligungen
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3.3.6. Schriftlichkeit der Einwilligung
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3.3.7. Zwischenfazit zur Einwilligung
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3.4. Datenbearbeitungsgrundsätze
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3.4.1. Rechtmässigkeit der Datenbearbeitung
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3.4.2. Zweckbindungsgrundsatz
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3.5. Rechtfertigung von Persönlichkeitsverletzungen
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4. Fazit und Schlussbemerkungen