Jusletter

Information, Einwilligung und weitere Brennpunkte im (neuen) Schweizer Datenschutzrecht

Eine kritische Analyse anhand des Helsana+-Urteils

  • Autoren/Autorinnen: Lukas Bühlmann / Michael Schüepp
  • Beitragsart: Wissenschaftliche Beiträge
  • Rechtsgebiete: Datenschutz, Gesundheitsrecht
  • DOI: 10.38023/bd6630d1-1e91-4d33-859e-ba8725776874
  • Zitiervorschlag: Lukas Bühlmann / Michael Schüepp, Information, Einwilligung und weitere Brennpunkte im (neuen) Schweizer Datenschutzrecht, in: Jusletter 15. März 2021
Die transparente Information und die Einwilligung bleiben auch im neuen Datenschutzrecht Kernkonzepte und für die unternehmerische Praxis sowie für Bundesbehörden zentral. Gerichtsentscheidungen hierzu sind jedoch nach wie vor selten. Umso bedauerlicher ist die mangelhafte Auseinandersetzung des Bundesverwaltungsgerichts im Helsana+-Urteil 2019. Mit dem vorliegenden Beitrag wird dies nachgeholt: Nicht nur werden die Grundlagen für die Beurteilung der wirksamen Einwilligung ausführlich aufgezeigt, sondern auch die anderen wichtigen Aspekte des Urteils (anwendbare Vorgaben für Bundesorgane, Legalitätsprinzip, Bearbeitungsgrundsätze etc.) analysiert.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Das Helsana+-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
  • 2.1. Zusammenfassung des Sachverhalts
  • 2.2. Zusammenfassung des Urteils
  • 2.2.1. Grundsätzliche Anwendbarkeit der datenschutzrechtlichen Vorgaben für Private
  • 2.2.2. Aber: Beschaffung enthält auch Bekanntgabe durch Grundversicherung – Vorgaben für Bundesorgane gleichwohl massgebend
  • 2.2.3. Einwilligung wird freiwillig erteilt – allerdings ohne hinreichende Information und nicht schriftlich im Einzelfall
  • 2.2.4. Verletzung des Rechtmässigkeitsgrundsatzes nur bei Verstoss gegen Norm mit Persönlichkeitsrelevanz
  • 3. Ausgewählte Themen und Kritikpunkte
  • 3.1. Wann gelten welche datenschutzrechtlichen Vorgaben für Bundesorgane?
  • 3.2. Legalitätsprinzip und Verhältnis zwischen DSG und KVG
  • 3.3. Anforderungen an eine wirksame Einwilligung und hinreichende Information
  • 3.3.1. Freiwilligkeit der Einwilligung
  • 3.3.2. Einwilligung «im Einzelfall»
  • 3.3.3. Einwilligung «nach angemessener Information»
  • a. Zweck und Verhältnis zum Transparenzgrundsatz sowie der Informationspflicht
  • b. Beurteilungsmassstäbe
  • i. Verhältnismässigkeitsmassstab
  • ii. Massstab von Treu und Glauben und Zumutbarkeit der Kenntnisnahme
  • iii. Ungewöhnlichkeitsregel
  • c. Inhalt der Information
  • i. Bearbeitungszweck
  • ii. Datenkategorie und Verknüpfung mit Bearbeitungszweck
  • iii. Empfänger von Daten und «personelle» Reichweite der Einwilligung
  • d. Form der Information
  • e. Anwendung der Grundsätze zur «informierten» Einwilligung «im Einzelfall» auf den Helsana+-Sachverhalt
  • 3.3.4. Exkurs: Ausdrücklichkeit der Einwilligung
  • 3.3.5. Einwilligungserklärung und «überschiessende» Einwilligungen
  • 3.3.6. Schriftlichkeit der Einwilligung
  • 3.3.7. Zwischenfazit zur Einwilligung
  • 3.4. Datenbearbeitungsgrundsätze
  • 3.4.1. Rechtmässigkeit der Datenbearbeitung
  • 3.4.2. Zweckbindungsgrundsatz
  • 3.5. Rechtfertigung von Persönlichkeitsverletzungen
  • 4. Fazit und Schlussbemerkungen

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