Jusletter

Rechtsschutz gegen den Untersuchungsbeauftragten im Finanzmarktrecht

  • Autor/Autorin: Quirin Meier
  • Beitragsart: Wissenschaftliche Beiträge
  • Rechtsgebiete: Kapitalmarktrecht, Aufsichtsrecht
  • DOI: 10.38023/75ccb9b3-3b54-4471-8109-2112ecb2fb94
  • Zitiervorschlag: Quirin Meier, Rechtsschutz gegen den Untersuchungsbeauftragten im Finanzmarktrecht, in: Jusletter 15. März 2021
Die Einsetzung und die Tätigkeit des Untersuchungsbeauftragten der FINMA können für eine Beaufsichtigte wesentliche Eingriffe in ihre Rechtsposition zur Folge haben, wie bspw. die Übertragung der Geschäftsführung auf den Untersuchungsbeauftragten. In diesem Beitrag wird der Rechtsschutz sowohl gegen die Einsetzung des Untersuchungsbeauftragten – d.h. gegen die Einsetzungsverfügung selbst – als auch gegen die unmittelbare Tätigkeit des Untersuchungsbeauftragten dargestellt. Der Schwerpunkt liegt auf der Frage, ob bei Tätigkeiten des Untersuchungsbeauftragten die Beaufsichtigte eine Verfügung i.S.v. Art. 25a VwVG verlangen kann.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Rechtsschutz gegen die Einsetzungsverfügung
  • 2.1. Allgemeines
  • 2.2. Rechtsschutz gegen die Einsetzungsverfügung der FINMA
  • 3. Rechtsschutz gegen Tätigkeiten des Untersuchungsbeauftragten
  • 3.1. Tätigkeiten des Untersuchungsbeauftragten
  • 3.1.1. Allgemeines
  • 3.1.2. Abklärungstätigkeiten
  • 3.1.2.1. Aufsichtsrechtlich relevanter Sachverhalt
  • 3.1.2.2. Berichterstattung
  • 3.1.3. Überwachungstätigkeiten
  • 3.1.4. Eingriffstätigkeiten
  • 3.1.5. Insolvenzrechtliche Schutzmassnahmen
  • 3.2. Tätigkeit des Untersuchungsbeauftragten als Realakt
  • 3.3. Rechtsschutz über Art. 25a VwVG
  • 3.4. Verhältnis zur Staatshaftung
  • 4. Schlussbetrachtung

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