Sicherheitshaft nach erstinstanzlichem Freispruch nicht zulässig
BGer – Das Bundesgericht hat die Sicherheitshaft für einen Mann aufgehoben, der vom Kantonsgericht Glarus erstinstanzlich vom Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung freigesprochen wurde. Weil sein Heimatstaat Albanien ein Auslieferungsgesuch für den Mann gestellt hat, kommt er möglicherweise dennoch nicht auf freien Fuss. (Urteil 1B_45/2021)
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