Bedingte Freiheitsstrafe für Tempoüberschreitung von 110 km/h
BGer – Das Bundesgericht hat eine bedingte Freiheitsstrafe von 17 Monaten für einen Mann bestätigt, der bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 120 km/h auf der Autobahn A1 110 km/h zu schnell unterwegs war. Dem Porsche-Lenker war zudem der Führerausweis entzogen worden. (Urteil 6B_716/2020)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare