Prestations complémentaires insuffisantes depuis 2001
BGer – Das Bundesgericht heisst die Beschwerde eines geistig behinderten Mannes teilweise gut. Seit 2001 waren die vom Kanton Genf festgelegten Ergänzungsleistungen zu tief. Der Fall wird an die Vorinstanz zurückgewiesen. (Urteil 9C_57/2020) (el)
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