Weitere Beschwerde von Ousman Sonko abgewiesen
BGer – Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des gambischen Ex-Innenministers Ousman Sonko abgewiesen. Er kritisierte, während der Befragung einer Auskunftsperson durch die Bundesanwaltschaft (BA), keine ausreichende Mahlzeit erhalten zu haben. Die BA führt eine Strafuntersuchung wegen Kriegsverbrechen gegen ihn. (Urteil 1B_303/2020)
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