Beginn für ambulante Therapie im Strafvollzug präzisiert
BGer – Das Datum der rechtskräftigen Anordnung für eine ambulante Behandlung im Strafvollzug gilt als Beginn der Massnahme. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Es hat die Beschwerde eines Mannes abgewiesen, der auch die Therapie angerechnet haben wollte, die er vor dem erstinstanzlichen Urteil absolviert hatte. (Urteil 6B_1456/2020)
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