Jusletter

Zustimmungsverfahren bei Rückstufung gemäss Ausländer- und Integrationsgesetz

  • Autor/Autorin: Lisa Rudin
  • Beitragsart: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht
  • DOI: 10.38023/8b0cc4be-b5f4-4920-b083-abdafeee6042
  • Zitiervorschlag: Lisa Rudin, Zustimmungsverfahren bei Rückstufung gemäss Ausländer- und Integrationsgesetz, in: Jusletter 29. März 2021
Per 1. Januar 2021 wurde die Erteilung der Aufenthaltsbewilligung im Rahmen einer sog. Rückstufung in den Katalog jener kantonaler Bewilligungsentscheide aufgenommen, welche dem SEM zur Zustimmung unterbreitet werden müssen. Die Autorin setzt sich mit den Konsequenzen auseinander, die sich aus einem eigentlichen Zustimmungsvorbehalt ergeben. Sie plädiert aus systematischen, aber auch praktischen Gründen dafür, dass die Zustimmung einzuholen ist, bevor die kantonalen Behörden über die Rückstufung entscheiden.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung: Die Rückstufung als mildere Massnahme
  • 2. Die Aufnahme in den Zustimmungskatalog
  • 2.1. Konsequenzen eines eigentlichen Zustimmungsvorbehalts
  • 2.1.1. Vereinbarkeit mit dem AIG
  • 2.1.2. Kompetenzverschiebung und unmögliche Interessenabwägung
  • 2.1.3. Instanzenzug
  • 2.1.4. Notwendigkeit eines Weiterzugs
  • 2.2. Zwischenfazit
  • 3. Lösungsansatz: Präventives Einholen der Zustimmung
  • 4. Fazit

1 Kommentar

  • 1

    SEM entscheidet bereits heute rechtzeitig

    Ersucht die zuständige kantonale Behörde das SEM vor Erlass einer Rückstufung um Zustimmung, entscheidet das SEM unverzüglich. Zumindest im Kanton Aargau wurde das vorgeschlagene Vorgehen bereits angewandt und etabliert. Ein vorsorglicher Weiterzug aller Rückstufungsfälle ans Bundesgericht erübrigt sich damit. Marc Busslinger, Präsident Verwaltungsgericht Kanton Aargau

    avatarMarc Busslinger29.03.2021 13:07:31Antworten

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