Kontakt mit Kindern nach Auflösung der eingetragenen Partnerschaft
BGer – Gerichte müssen die Gesamtumstände im Auge haben, wenn sie nach der Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft über das Besuchsrecht zu den Kindern entscheiden. Das Bundesgericht hat ein Urteil des Genfer Kantonsgerichts aufgehoben und den Fall an dieses zurückgewiesen. (Urteil 5A_755/2020)
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