Jusletter

WEKO darf Ex-CEO von Twint ohne Einschränkungen als Zeugen befragen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Wettbewerbsrecht, Gerichtsorganisation und Verfahrensrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, WEKO darf Ex-CEO von Twint ohne Einschränkungen als Zeugen befragen, in: Jusletter 12. April 2021
BGer – Die WEKO kann den ehemaligen CEO des bargeldlosen Bezahlsystems Twint und eine Credit-Suisse-Mitarbeiterin im Rahmen der Ermittlungen zu einem möglichen Boykott des Apple- und Samsung-Pay-Systems durch die Postfinance und die Bank uneingeschränkt befragen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung gutgeheissen. (Urteile 2C_87/2020, 2C_88/2020 und 2C_383/2020)

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