Bundesstrafgericht muss Anwaltskosten von Richterin Blum übernehmen
BVGer – Die Vizepräsidentin der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts erhält eine Kostengutsprache für Anwaltsauslagen, die ihr im Zusammenhang mit dem bundesgerichtlichen Aufsichtsbericht und despektierlichen Äusserungen des früheren Bundesgerichts-Präsidenten entstanden sind. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. (Urteil A-3584/2020)
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