Alte «COVID-Verordnung Kultur»
BGer – Der Bundesrat hat in der vom 21. März 2020 bis zum 20. September 2020 geltenden «Verordnung über die Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) im Kultursektor» (COVID-Verordnung Kultur) zu Unrecht jegliche Beschwerdemöglichkeit für Betroffene ausgeschlossen. Das Bundesgericht überweist die Beschwerde eines Unternehmens, dessen Entschädigungsgesuch abgewiesen wurde, zur Behandlung ans Kantonsgericht des Kantons Waadt. (Urteil 2D_32/2020)
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